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JIM-Studie 2016 

Im Rahmen der JIM-Studie 2016 wurden Zwölf- bis 19-Jährige in Deutschland zu ihrem Medienumgang unter anderem im Hinblick auf Hausaufgaben, Lernen und Schule befragt. Dabei ging es auch um Regelungen in Bezug auf Handy und WLAN in der Schule. Mit 94 Prozent dürfen fast alle Befragten ihr Handy mit in die Schule nehmen, dort ist die Nutzung dann aber unterschiedlich reglementiert. Zwei Fünftel dürfen ihr Mobiltelefon zwar mit in die Schule nehmen, dort dann aber prinzipiell nicht benutzen. Ein Drittel der Befragten darf das Handy in der Schule nur in den Pausen nutzen und nur 22 Prozent der Schüler dürfen ihr Handy gezielt im Schulunterricht für den Unterricht einsetzen. Mit zunehmendem Alter der Schüler werden ihnen diesbezüglich mehr Möglichkeiten eingeräumt: Bei den Zwölf- bis 13-Jährigen darf nur jeder Zehnte das Handy im Unterricht für den Unterricht nutzen, bei den volljährigen Schülern sind es immerhin 45 Prozent.

WLAN gibt es nach Angaben der Schüler an 41 Prozent der Schulen, meist ist es jedoch nicht zur Nutzung für die Schüler gedacht. 29 Prozent dürfen das WLAN an der Schule generell nicht nutzen, fünf Prozent der Schüler ist es erlaubt, das Schul-WLAN in den Pausen zu nutzen. Im Schulunterricht darf der WLAN-Zugang, beispielsweise zu Recherchezwecken im Rahmen spezifischer Aufgabenstellungen, nur von sieben Prozent genutzt werden.

Insgesamt verbringen Schülerinnen und Schüler im Alter von zwölf bis 19 Jahren in Deutschland durchschnittlich 92 Minuten an einem Wochentag mit ihren Hausaufgaben (mit und ohne Computer/Internet), Mädchen investieren mit 106 Minuten deutlich mehr Zeit als Jungen (78 Min.). Knapp die Hälfte ihrer Lern-/und Hausaufgabenzeit (43 % bzw. 40 Min.) arbeiten die zwölf- bis 19-jährigen Schülerinnen und Schüler jeden Tag zuhause am Computer oder im In-ternet für die Schule. Die digitale Hausaufgabenzeit steigt mit zunehmendem Alter der Jugendlichen von einer guten halben Stunde bei den Zwölf- bis 13-Jährigen auf eine gute Dreiviertelstunde bei den volljährigen Schülern an.

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